Wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber für einen Studiengang erwartet werden, führen einzelne Hochschulen Auswahlverfahren durch. Diese Verfahren sind gesetzlich geregelt und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einige Studiengänge, die eigentlich überall zu viele Bewerber haben (z.B. Medizin), können auch von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze verteilt werden. Durch die Verkürzung der Schulzeit in einigen Bundesländern kann es in den nächsten Jahren zu einer verstärkten Nachfrage nach Studienplätzen kommen. Dies kann dazu führen, dass die Grenzwerte nach ''oben'' gehen, bzw. Wartezeit und Notendurchschnitt höher sind als in den bisherigen Verfahren.
Weitere Informationen findet ihr auf www.auswahlgrenzen.de.